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   LSG Thüringen, 13.01.2004 - L 6 SF 955/03   

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https://dejure.org/2004,26021
LSG Thüringen, 13.01.2004 - L 6 SF 955/03 (https://dejure.org/2004,26021)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13.01.2004 - L 6 SF 955/03 (https://dejure.org/2004,26021)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - L 6 SF 955/03 (https://dejure.org/2004,26021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer gewährten Prozesskostenhilfe; Einleitung eines Aufhebungsverfahrens durch den Richter von Amts wegen; Pflicht zur Mitteilung der Änderungen im Einkommen; Überfälligkeit der Zahlung der festgesetzten Raten; Erneute Überprüfung der Leistungsfähigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 17.05.2004 - L 6 SF 90/04

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) wegen Zahlungsrückstand;

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  • LSG Sachsen, 20.02.2014 - L 3 AL 159/13

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von

    Denn der Kammervorsitzende hat das Aufhebungsverfahren nach § 124 ZPO durchgeführt (vgl. Thür. LSG, Beschluss vom 13. Januar 2004 - L 6 SF 955/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 6; Thür. LSG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - L 6 SF 255/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 2), nachdem zunächst der Kostenbeamte das Überprüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO betrieben hat (zur Zuständigkeit des Richters für die Durchführung des Verfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO in der Sozialgerichtsbarkeit: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 13 AS 120/11 B - JURIS-Dokument Rdnr. 10; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2011 - L 2 AS 1462/11 B - Justiz 2011, 369 = JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung,

    Die entsprechenden Ermittlungen sind von Amts wegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2004 - Az.: L 6 SF 90/04 und vom 13. Januar 2004 - Az.: L 6 SF 955/03) durchzuführen.
  • LSG Sachsen, 05.08.2014 - L 3 AS 619/12

    Androhung der der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Anhörung durch das

    Im Aufhebungsverfahren nach § 202 SGG i. V. m. § 124 Nr. 4 ZPO obliegt dies dem Kammervorsitzenden, da in der Sozialgerichtsbarkeit weder Rechtspfleger, auf die diese Aufgabe übertragen werden (vgl. § 20 Nr. 4 Buchstabe c des Rechtspflegergesetzes [RpflG]), tätig sind, noch eine entsprechende kompetenzübertragende Norm vorliegt (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 20. Februar 2014, a. a. O., Rdnr. 20; vgl. auch Thür. LSG, Beschluss vom 13. Januar 2004 - L 6 SF 955/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 6; Thür. LSG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - L 6 SF 255/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 2;. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2011 - L 2 AS 1462/11 B - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Thüringen, 18.07.2005 - L 6 SF 295/05

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im sozialgerichtlichen Verfahren von

    Ein Aufhebungsverfahren nach § 124 ZPO ist (da es im sozialgerichtlichen Verfahren keine Rechtspfleger gibt) vom zuständigen Richter (hier: dem Senat) ggf. von Amts wegen einzuleiten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2004 - Az.: L 6 SF 955/03; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung 23. Auflage 2002, § 124 Rdnr. 21); ein förmlicher Antrag - der von der Staatskasse gestellt werden kann - ist nicht erforderlich (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003, Rdnr. 857).
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